Statusfeststellung &
Scheinselbstständigkeit
Klarer Status. Sicheres Business. Schutz vor Nachzahlungen.
Rechtssichere Klärung Ihres Erwerbsstatus – für Auftragnehmer und Unternehmen. Die Abgrenzung zwischen echter Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung gehört zu den riskantesten Feldern im Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Fehlentscheidungen führen zu existenzbedrohenden Beitragsnachzahlungen für Arbeitgeber und dem unbemerkten Verlust von Schutzrechten für Arbeitnehmer. Als Rechtsanwalt begleite ich Sie sicher durch das Prüfverfahren der Deutschen Rentenversicherung – digital oder vor Ort in Düsseldorf, schnell und bundesweit.
Die tickende Zeitbombe: Wenn die Betriebsprüfung rückwirkend zuschlägt
Das existenzielle Risiko der Scheinselbstständigkeit wird von vielen Unternehmen unterschätzt – bis die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Rahmen einer Betriebsprüfung bestehende Vertragsverhältnisse rückwirkend mit höchster Akribie durchleuchtet. Wer sich bis dahin auf vermeintlich sichere Musterverträge verlassen hat, läuft direkt in eine unbarmherzige Haftungsfalle.
Die finanziellen, zivilrechtlichen und persönlichen Folgen eines verdeckten Nachzahlungs-Szenarios sind unerbittlich und wirken jahrelang rückwirkend:
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Für Unternehmer
Es drohen astronomische, existenzgefährdende Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen inklusive drakonischer Säumniszuschläge. Dabei greift der Schutz der juristischen Person (GmbH/AG) nicht: Die Unternehmensleitung riskiert ein unvermeidbares Strafverfahren wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt sowie die persönliche und unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Privatvermögen.
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Für Arbeitnehmer
Sie verschenken wertvolle Schutzrechte, Kündigungsschutz und bares Geld, solange Ihr tatsächlicher Status nicht rechtssicher festgestellt ist.
Unser gemeinsamer Fahrplan beim Statusfeststellungsverfahren
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Digitale Risiko-Analyse (Pre-Check)
Sie laden Ihre Verträge sowie eine Beschreibung der gelebten Praxis verschlüsselt hoch. Ich identifiziere sofort die kritischen Indikatoren, die bei einer behördlichen Prüfung fehlschlagen würden.
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Strategische Einleitung des Statusverfahrens
Ich konzipiere und beantrage für Sie das offizielle Statusfeststellungsverfahren. Dabei nutze ich strategische Fristen, um finanzielle Rückzahlungen für die Vergangenheit von vornherein bestmöglich abzuwehren.
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Kanzlei-Compliance & Vertragsoptimierung
Ihren Arbeitsvertrag und die Rahmenbedingungen überarbeite ich nach den aktuellsten, strengen Kriterien der Rechtsprechung und zeige Unternehmern exakt, welche Fehler im Arbeitsalltag die Selbstständigkeit sofort zerstören.
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Konsequenter Widerspruch gegen Fehlbescheide
Hat die Rentenversicherung bereits einen für Sie nachteiligen Bescheid erlassen? Ich lege innerhalb der gesetzlich strikten Frist Widerspruch ein und verfasse eine präzise juristische Begründung, die Behördenfehler aufdeckt.
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Durchsetzung vor dem Sozialgericht
Sollte die Clearingstelle blockieren, vertrete ich Ihre wirtschaftlichen Interessen durchsetzungsstark im Klageverfahren, um den für Sie optimalen Status gerichtlich zu erzwingen.
Gewissheit schützt vor existenziellem Schaden. Ich schaffe Klarheit.
Status klären – Risiken eliminieren
Ich sichere Ihr Unternehmen und Ihre Verträge ab – absolut diskret, digital und bundesweit.
Häufige Fragen zur Statusfeststellung (FAQ)
Ob eine Tätigkeit selbstständig oder sozialversicherungspflichtig ist, richtet sich vor allem nach der gelebten Zusammenarbeit. Die folgenden Antworten erläutern wichtige Prüfkriterien, das Statusverfahren und die finanziellen Folgen einer Fehlklassifizierung.
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Die Überschrift Ihres Vertrags ist für Prüfer der Deutschen Rentenversicherung oder des Zolls völlig bedeutungslos. Entscheidend ist ausschließlich, wie die Zusammenarbeit im Alltag tatsächlich gelebt wird (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Die riskanten, oft unbewussten Kriterien im Alltag:
Strikte Weisungen: Der Auftraggeber bestimmt im Detail über Arbeitszeit, Arbeitsort oder die genaue Art der Ausführung.
Feste Eingliederung: Der freie Mitarbeiter nutzt eine firmeninterne E-Mail-Adresse, nimmt an internen Teamsitzungen teil oder ist fest im Schicht- und Urlaubsplan integriert.
Fehlendes Unternehmerrisiko: Es werden keine eigenen Betriebsmittel eingesetzt und die Vergütung erfolgt als reiner Stundenlohn ohne wirtschaftliches Verlustrisiko.
Werden diese organisatorischen Grenzen überschritten, drohen drastische Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und strafrechtliche Konsequenzen. Ich analysiere Ihre Abläufe digital, identifiziere diese verborgenen Risiken und sichere Ihre Verträge sowie Prozesse rechtssicher ab.
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Das optionale Statusverfahren (§ 7a SGB IV) kann als finanzieller Schutzschild für Ihr Unternehmen wirken. Wer den Antrag rechtzeitig stellt, schließt das Risiko existenzbedrohender Nachzahlungen für die Vergangenheit komplett aus.
Die gesetzliche Schutzregelung bei schnellem Handeln:
Stellt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) trotz aller Vorsicht eine Scheinselbstständigkeit fest, beginnt die Versicherungspflicht erst mit dem Tag der Behördenentscheidung – eine teure Rückwirkung für die vergangenen Monate wird ausgeschlossen.
Die Bedingungen für diesen rückwirkenden Schutz:
Strikte Frist: Der Antrag auf Statusfeststellung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Zusammenarbeit eingereicht werden.
Zusatzabsicherung: Der Mitarbeiter muss für diesen Übergangszeitraum nachweislich anderweitig gegen Krankheit und für das Alter abgesichert sein.
Zögern Sie zu lange und verpassen die Ein-Monats-Frist, schlägt die Falle unerbittlich zu: Bei einer späteren Betriebsprüfung fordert der Staat die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend ab dem ersten Arbeitstag ein. Ich leite das Statusverfahren fristgerecht und rechtssicher für Sie in die Wege.
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Wird eine Scheinselbstständigkeit rückwirkend aufgedekt, drohen dem Auftraggeber (der rechtlich als Arbeitgeber eingestuft wird) existenzbedrohende finanzielle Nachzahlungen sowie strafrechtliche Sanktionen. Die Konsequenzen teilen sich in fünf Rechtsgebiete auf:
Sozialversicherungsrecht: Das größte finanzielle Risiko
Gesamtschuldnerische Haftung: Der Auftraggeber muss sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung allein nachentrichten. [
Keine Rückforderung: Die Arbeitnehmeranteile können vom Betroffenen grundsätzlich nicht rückwirkend zurückgefordert werden – außer maximal für die letzten drei Monate.
Reguläre Verjährung: Beiträge können standardmäßig für 4 Jahre rückwirkend nachgefordert werden.
Säumniszuschläge: Es fallen Säumniszuschläge in Höhe von 1 % pro Monat auf die ausstehenden Summen an.
Vorsatz-Verlängerung: Bei bedingtem Vorsatz – wenn die Beitragspflicht für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen wurde – verlängert sich die Verjährung drastisch auf 30 Jahre.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht: Persönliche Haftung der Geschäftsführung
Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Das Nichtabführen der Sozialabgaben erfüllt den Straftatbestand des § 266a StGB. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren (in schweren Fällen bis zu 10 Jahren).
Steuerhinterziehung: Parallel wird wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO ermittelt, falls keine Lohnsteuer abgeführt wurde.
Gewerbezentralregister: Bei Bußgeldern oder Strafen erfolgt ein Eintrag, was zum Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren führen kann.
Steuerrecht: Nachzahlungen und Berichtigungen
Lohnsteuerhaftung: Der Auftraggeber haftet als Arbeitgeber für die nicht abgeführte Lohnsteuer der vergangenen Jahre. Bereits vom Auftragnehmer gezahlte Einkommensteuer kann jedoch angerechnet werden.
Umsatzsteuer-Korrektur: Der Auftraggeber verliert rückwirkend das Recht auf den Vorsteuerabzug aus den alten Honorarrechnungen. Er muss die gezogene Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlen.
Arbeitsrecht: Entstehung eines Arbeitsverhältnisses
Arbeitnehmerstatus: Der freie Mitarbeiter wird rückwirkend zum festangestellten Arbeitnehmer mit allen gesetzlichen Rechten.
Schutzrechte: Der Betroffene kann rückwirkend Ansprüche geltend machen auf:
Gesetzlichen Kündigungsschutz.
Bezahlten Urlaubsanspruch für die vergangenen Jahre.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Zivilrecht: Honorar- und Gehaltsanpassung
Umgewandeltes Entgelt: Das vereinbarte Honorar wird zivilrechtlich oft als Bruttogehalt ausgelegt.
Rückforderung von Honoraren: Verdiente der Scheinselbstständige deutlich mehr als vergleichbare Angestellte (sogenannter "Freelancer-Aufschlag"), kann der Auftraggeber unter engen Voraussetzungen versuchen, die Differenz zivilrechtlich einzuklagen. Dies scheitert in der Praxis jedoch häufig an arbeitsgerichtlichen Hürden.
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Ja, die tatsächliche Durchführung der Vereinbarung schlägt jede vertragliche Bezeichnung. Stellt sich bei einer Überprüfung heraus, dass eine weisungsgebundene, fremdbestimmte und somit abhängige Beschäftigung vorlag, entstehen rückwirkend weitreichende Arbeitnehmerrechte und Pflichten. Ich berate Sie strategisch zu den Erfolgschancen, den finanziellen Nachforderungen sowie den Risiken einer solchen Statusfeststellung oder Statusklage.
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Die verfahrensrechtlichen Spielregeln wurden grundlegend modernisiert – mit Licht und Schatten. Zwar bleiben die inhaltlichen Kriterien für Scheinselbstständigkeit unverändert, doch das Verfahren wurde grundlegend umgestellt: Geprüft wird nun isoliert der Erwerbsstatus statt der einzelnen Versicherungspflichten. Zudem bietet die Reform völlig neue strategische Instrumente: Über Prognoseentscheidungen lässt sich Rechtssicherheit vorab erlangen, Dreiecksverhältnisse sind endlich prüfbar und mittels Gruppenfeststellungen können Unternehmen das Risiko für mehrere identische Auftragsverhältnisse gleichzeitig absichern. Wer diese neuen Instrumente nicht strategisch nutzt, verschenkt wertvolle Schutzmöglichkeiten.